Neues «Drehbuch» für mehr Klarheit

Die Richtlinien der Individuellen Finanzhilfe (IF) wurden umfassend überarbeitet. Die neuen Grundlagen dienen Fachpersonen in der Praxis als roter Faden und bauen Hemmschwellen ab.

Die IF-Arbeitsgruppe von Pro Senectute sitzt an einem Tisch und bespricht sich

Gebündelte Kompetenzen: Die IF-Arbeitsgruppe von Pro Senectute.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten wurden die Richtlinien der Individuellen Finanzhilfe von Pro Senectute revidiert. Die Richtlinien basieren auf dem Kreisschreiben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), das finanzielle Leistungen unter anderem an Pro Senectute regelt. Gestützt darauf definiert Pro Senectute ihre Grundsätze zur detaillierten Ausrichtung der IF an ältere Menschen in finanzieller Not.

Erfolgreiches Ensemble

Eine Arbeitsgruppe von Pro Senectute überarbeitete die IF-Richtlinien: Die Fachpersonen legten ihre vielseitigen Fachkompetenzen zusammen und erarbeiteten ein effizientes Hilfsmittel für die Praxis. «Unser Ziel war es, eine bessere Übersichtlichkeit für die Sozialberatenden zu schaffen, die täglich mit den Richtlinien arbeiten», erklärt die Leiterin der Arbeitsgruppe, Rebekka Hartmann von Pro Senectute Schweiz.

Der Einsatz der Gruppe trug in mehrfacher Hinsicht Früchte: Die Arbeitsgruppe schafft eine Bühne für intensiveren Austausch innerhalb der Gesamtorganisation. «Wir können unsere Erfahrungen aus der Praxis teilen, voneinander lernen und gemeinsam reflektieren», sagt Karine Blanc von Pro Senectute Valais-Wallis.

Mehr Harmonie, weniger Hemmnisse

Bessere Hilfsmittel in der Praxis nützen auch der Klientel: «Die neuen Grundlagen führen zu einer gerechteren Verteilung der IF-Gelder, ohne die Individualität ausser Acht zu lassen», so Raimund Disch von Pro Senectute Thurgau. Die Grundlagen ermöglichen, Gesuche innerhalb der Gesamtorganisation einheitlicher zu handhaben: «Für gesuchstellende Personen sollte es künftig kaum einen Unterschied machen, in welchem Kanton sie wohnhaft sind», sagt Edith Dürst Odermatt von Pro Senectute Kanton Schwyz. Diese Harmonisierung kann Hemmschwellen bei der Einreichung von IF-Gesuchen abbauen.

Jahresrückblick: Fachbereich Finanzhilfe Pro Senectute Schweiz

18'000 Gesuche von Seniorinnen und Senioren an die Individuelle Finanzhilfe (IF) haben die Pro Senectute Organisationen im Jahr 2024 bewilligt. Die Individuelle Finanzhilfe kommt zum Einsatz, wenn Personen mit einer Altersrente trotz Ergänzungsleistungen in finanzielle Not geraten oder wenn eine solche Notlage dadurch verhindert werden kann.

306'000 Franken, durchschnittlich 2'741 Franken pro Gesuch, wurden 2024 aus dem Einzelhilfefonds von Pro Senectute Schweiz an Seniorinnen und Senioren ausbezahlt. Zu den häufigsten Anliegen gehörten Zahnbehandlungen und Mobilitätskosten, die nicht durch Sozial- und Privatversicherungen gedeckt sind.

52'583 Mal wurde 2024 der EL-Rechner auf unserer Website angeklickt, um zu berechnen, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht.

444 Gesuche für finanzielle Hilfe für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA) hat Pro Senectute Schweiz 2024 erhalten. Die Verwaltung dieser Unterstützungsmittel des Bundes ist seit 2024 Pro Senectute Schweiz anvertraut. Mit diesen Mitteln können Familien und Einzelpersonen unterstützt werden, die sich nach einem Todesfall in schwierigen finanziellen Situationen befinden.

Download Leistungsbericht und Jahresrechnungen 2024

Wir beraten Seniorinnen und Senioren bei allen Fragen rund um ihre Finanzen.

Mehr erfahren