Finanzen

Unsere Sozialarbeiterin berät Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Finanzen. Die Beratungen sind freiwillig, vertraulich und unentgeltlich.
Sozialberatung von Senioren

Gemeinsam mit Ihnen klärt die Sozialarbeiterin Ihre Fragen und Anliegen. Bei folgenden Themen bieten wir Beratung, Unterstützung und Hilfe:

Budgetberatung
Sie haben den Überblick über Ihre Finanzen verloren oder merken, dass Ihr Geld knapp wird.

Sozialversicherungen
Sie haben Anspruch auf Hilfsmittel der AHV, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen. Die Ausgleichskassen und ihre Zweigstellen sprechen die Hilfsmittel zu.
Brauchen Sie Hilfe bei der Anmeldung für die Finanzierung solcher Hilfsmittel, beraten wir Sie gerne.

Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung für Ergänzungsleistung (EL) oder möchten Ihren Anspruch prüfen.

Mit dem EL-Rechner können Sie eine erste Einschätzung selbst erstellen (Link zur Pro Senectute Schweiz).

Sie sind in alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter angewiesen, benötigen Betreuung und Pflege oder unterstützen eine hilfsbedürftige Person.
Dann lohnt sich eine Abklärung auf Anspruch von Hilflosenentschädigung (HE).

Wenn Sie ganz einfach Fragen zu Ihrer Krankenversicherung haben.

Heimfinanzierung
Ein allfälliger Eintritt in eine Altersinstitution wirft viele Fragen auf - nicht zuletzt auch diejenige der Finanzierbarkeit eines Heimaufenthaltes. Wir beraten Sie gerne in einem klärenden Gespräch.
 

Individuelle Finanzhilfe (IF)
Entsteht trotz den Leistungen aus den Sozialversicherungen eine finanzielle Notlage oder Sie haben eine ausserordentliche Ausgabe, kann der Anspruch auf eine individuelle Finanzhilfe (IF) geprüft werden.

Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen, Körperpflege, Essen, Toilette, Fortbewegung  usw. Hilfe, Betreuung oder Pflege benötigen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bezug einer AHV Rente oder Ergänzungsleistungen und Wohnsitz in der Schweiz
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr und dauert weiter an
  • Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der Ausgleichskasse
  • Die Hilflosenentschädigung ist vom Einkommen und Vermögen unabhängig

In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam eine gute Lösung für Sie.

Kontaktieren Sie uns