Seit 100 Jahren setzen wir uns mit Ihrer Hilfe für das Wohl älterer Menschen ein. Indem Sie uns mit einer Erbschaft oder einem Legat in Ihrem Testament berücksichtigen, helfen Sie uns, auch nachfolgende Generationen zu unterstützen.
Viele Menschen möchten auch über ihr Leben hinaus Gutes tun und eine gemeinnützige Institution unterstützen. Mit Ihrer Zuwendung helfen Sie einer älteren Person, ihre Lebensqualität wesentlich und nachhaltig zu verbessern und tragen zum Verbleiben in den eigenen vier Wänden bei. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns in unserer Arbeit unterstützen!
Berechnen Sie rasch, einfach und anonym den gesetzlichen Pflichtteil auf Ihren Nachlass und wer darauf Anspruch hat. Mit dem folgenden Link gelangen sie auf den Rechner bei Pro Senectute Schweiz: www.prosenectute.ch/testament-rechner
Sie können uns helfen, indem Sie Pro Senectute Obwalden in Ihrem Testament berücksichtigen. Dazu braucht es ein rechtsgültiges Testament, denn nur so können Sie als Erblasserin bzw. Erblasser bestimmen, wen oder was Sie innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterstützen möchten. Dabei können Sie Pro Senectute Obwalden ein Legat oder eine Erbschaft (Bar- oder Sachwerte, einzelne Vermögensteile oder das ganze Vermögen) vermachen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben/Erbinnen vorhanden, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.
In der Broschüre «Etwas Bleibendes hinterlassen - Wissenswertes zum Testament» haben wir viele Informationen und Hinweise zusammengefasst, die Ihnen beim Errichten Ihres Testaments hilfreich sind.
Möchten Sie die Arbeit von Pro Senectute Kanton Obwalden fördern, können Sie diese im Testament mit einer Erbschaft oder einem Legat berücksichtigen.